betriebsärztlichen Dienstes
(insbesondere für Unternehmen im Dienste der Personenbeförderung)
- Bis 1.10.1998 musste ein Betrieb mit mehr als 21 Mitarbeitern,
- bis 1.10.2000 müssen Betriebe mit mehr als 11 Mitarbeitern,
- bis 1.10.2001 müssen Betriebe mit mehr als 1 Mitarbeiter
entschieden haben, durch wen sie ihre Betriebe sicherheitstechnisch und die Mitarbeiter betriebsärztlich betreuen lassen. Kann eine Betreuung nicht nachgewiesen werden, nimmt diese der ASD der BGF zwangsweise vor.Die ASD-Untersuchung ist alle 3 Jahre erforderlich. Welche sicherheitstechnische Beratung hinsichtlich der Betriebsstätte, die bei unseren Betrieben nur selten vorhanden ist, bleibt schleierhaft.
Insgesamt sehen wir bei dem ganzen Vorgang eine sinnlose Belastung unserer ohnehin gebeutelten Betriebe. Wir empfehlen, sprechen Sie uns. Wir würde uns gerne bereit erklären Ihre Mitarbeiter im Sinne der – G 25 – zu betreuen. In jedem Falle sollten Sie der BGF mitteilen, dass Sie die Dienste des teuren ASD der BGF nicht in Anspruch nehmen wollen.
Leistungen und Preise für Mitgliedsbetriebe:
Alle Untersuchungen zur Personenbeförderung, die vorgeschriebenen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen, die für das Taxi-Unternehmen notwendige arbeitsmedizinische und arbeitssicherheitstechnische Beratung und Betreuung können aus einer Hand in Anspruch genommen werden.
Taxi-Unternehmen |
Betriebsärztliche und arbeitssicherheitstechnische Betreuung |
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G 25 nach ASiG (alle 3 Jahre) |
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G 25 nach ASiG (alle 3 Jahre), wenn gleichzeitig eine Untersuchung nach FEV durchgeführt wird (siehe unten) |
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G 37 DM |
Regionale Durchführung der vorgeschriebenen arbeitssicherheitsausschusssitzungen ab 20 Mitarbeiter |
Taxifahrer |
FEV Untersuchung Inclusive Augenuntersuchung (alle 5 Jahre) |
FEV Untersuchung inclusive Augenuntersuchung inclusive medizinisch-pychologischer Test im Paket |
Die vorgeschriebenen arbeitsmedizinischen Untersuchungen nach BG-Grundsatz:
Die G 25 wird spätestens alle 3 Jahre durchgeführt. Bei jeder 2. Untersuchung kann gleichzeitig eine Untersuchung zur Personenbeförderung entweder als normale Nachuntersuchung oder als besondere Untersuchung durchgeführt werden.